aktualisiert: 14.08.09               
wichtige Urteile:

Jogger haftet bei Hundesturz
Ein Jogger, der sich einem nicht angeleinten Hund nähert, muss langsamer werden.
Tut er das nicht und stürzt über den Hund, kann er die Tierhalterhaftpflichtversicherung
für möglicherweise entstandene Schäden nur zu 70 Prozent heranziehen.
(Oberlandesgericht Koblenz Az. 5 U 27/03)

Wer muss wann zum Wesenstest?
Ein Wesenstest ist nur dann anzuordnen, wenn die Charaktereigenschaft des Hundes
geprüft werden soll, nicht jedoch, um aufzuklären, ob der Hund die Haustiere eines
Nachbarn tot gebissen haben könnte. (Verwaltungsgericht Mainz: Az. 1 L 250/05.)

Lärm
Zwischen 22 und 7 Uhr darf kein Hundegebell aus der Wohnung zu hören sein.
Auch Hähne dürfen nicht vor sieben Uhr morgens krähen. (AG Zeven, Az. 3 C 216/00)

Massenbeißerei
Vorsicht bei Streithähnen! Versucht ein Halter bei einer Massenbeißerei mehrerer Hunde
dazwischen zu gehen und wird dabei verletzt, so haften alle Hundehalter zu gleichen Teilen für
den Schaden. Unerheblich ist, welcher Hund die Beißerei begonnen hat oder welcher Hund den
Menschen gebissen hat. (Landgericht Mainz: Az. 3 S 8/04.)

Wenn Ihr Hund zuschnappt, müssen Sie nicht automatisch zahlen.
Denn wer einen angeleinten fremden Hund streichelt, muss damit rechnen, gebissen zu werden.
Der Halter kann nicht verantwortlich gemacht werden. (Oberlandesgericht Celle: Az. 22 Ss 9/02)

Anschnallpflicht für Tiere

Das Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil vom 13.02.1997, AZ: 8 U
2819/96, hatte über einen Fall zu entscheiden, wie er täglich auf
deutschen Straßen vorkommt: Ein Haustier wurde ungesichert im
Innenraum des Autos mitgeführt. Es stellte darauf folgende Leitsätze
auf: 1. Ein in der Fahrgastinnenzelle mitgeführter Hund stellt beim
Betrieb eines Kraftfahrzeugs eine dringende Gefahr dar. 2. Der
Fahrzeugführer verletzt die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in
besonderes schwerem Maße, wenn er einen mitgeführten Hund nicht
ausreichend sichert.

Das OLG gelangte aufgrund der erhobenen Beweise zu der Überzeugung,
dass der Kläger das Schadensereignis und damit den Versicherungsfall
schuldhaft grob fahrlässig herbeigeführt hat. Der Hundehalter musste
also alles aus eigener Tasche zahlen.

Der Kläger führte seinen Deutsch Kurzhaar mit einer Schulterhöhe von
etwa 45 cm und eine Brustbreite von ca. 20 cm im Gepäckteil seines
Fahrzeugs mit. Ihm als Jagdausübenden musste bekannt sein, dass ein
in der Fahrgastinnenzelle mitgeführter Hund beim Betrieb eines
Kraftfahrzeugs eine dringende Gefahr darstellt, weil tiergemäße
Verhaltensweisen oder Reaktionen des Hundes auf den Fahrbetrieb, wie
z.B. bei heftigem Bremsen, zur Folge haben können, dass durch das
Tier auf die sichere Führung des Fahrzeugs eingewirkt wird. Die
Kenntnis dieser Gefahrenlage folgt daraus, dass er im Pkw eine
ausziehbare Rückhaltevorrichtung im Bereich zwischen Gepäck- und
Fahrgastraum hatte anbringen lassen, die aus einem Netzgitter ohne
Rahmen bestand.

Es stellt daher auch ein unentschuldbares Verhalten des Klägers dar,
dass er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt durch eine ausreichende
Sicherung des Hundes in besonderes schwerem Maße verletzte, indem er
dieses Trenngitternetz nicht ordnungsgemäß in Funktion brachte. Daher
konnte der mitgeführte Hund, der nicht von einem Trenngitter
zurückgehalten wurde, in den Fahrgastraum gelangen und dem Kläger ins
Lenkrad springen, wobei die Lenkung des Pkw beeinflusst und plötzlich
die Fahrrichtung gegen die Behelfsleitplanke gerichtet wurde.

Eine Rechtsschutzversicherung kann die nicht unerheblichen
Prozessrisiken, die durch die Notwendigkeit von Gutachten ggf.
verschärft werden, abfedern. Denn auch der Prozessgewinner kann auf
beträchtlichen Kosten sitzen bleiben, wenn der Schuldner nicht
liquide ist, zumal die außergerichtlichen Anwaltskosten des
Angegriffenen in der Regel nie vom Angreifer zu erstatten sind.

Hinweis: Sie dürfen diesen Artikel ohne Veränderungen zum
Privatgebrauch oder zum internen Gebrauch unter Nennung dieses
Hinweises und der Adressangaben gerne frei kopieren und weitergeben.
Für die kommerzielle Nutzung ist das vorherige Einverständnis des
Autors einzuholen. Bitte übersenden Sie ein Belegexemplar oder den
direkten Link.

Frank Richter
Rechtsanwalt


WM-Qualiläufe 2008

1. und 2. Qualifikationslauf zur FCI Weltmeisterschaft 2008 am 15. und 16. März / Veranstalter: GHV-Flensburg e.V.

Austragungsort:
Reithalle Niebüll
Gotteskoog Str. 61
25889 Niebüll

3. und 4. Qualifikationslauf zur FCI Weltmeisterschaft 2008 am 12. und 13. April /Verantalter : SV Bad Soden.


Quelle: Forum Foxies Homepage

Startverbot für coupierte Hunde bei Agility-WM in Norwegen! Quelle: WM-Homepage Norwegen 2007 http://www.agility-wc2007.no/engelsk_side/sider/rules.html

Text in englischer Sprache:
***Cropped/docked***
According to the Norwegian Food Safety
Authority (Mattilsynet), cropped or docked
dogs are not allowed to participate in shows
or *****any other comptetition*****

Stellungnahme des WM OK-President
Quelle: http://www.gruppocinofilomonzese.it/italia.html:

According to the Norwegian animal welfare law it is completely
forbidden to participate with dogs with either cropped ears or
docked tail.

This has also been the situation in Norway for many years and there is no possibility to have any dispensation.

Best regards
Ole Arild Fosmo - President of the organizing committee

Also keine Ausnahme, Gesetz ist Gesetz !



24.3.07

Problematik Tisch im Agilityparcours

siehe dazu:

"Bei uns wird der Tisch auch nicht oft gestellt. Das wird sich aber gemäss Aussage unseres FCI Delegierten Marco Mouwen in Zukunft ändern. Ich habe letzte Woche mit Marco telefoniert und er hat mir versichert, dass an der WM 2007 zu 90 % der Tisch im Parcours stehen wird. Das heisst das man das auch zu Hause in Zukunft üben sollte." Zitat aus dem Forum von Foxis Agility-Homepage.


In Österreich möglich !!!!!

Zitat "Am 11.11.2006 war ein wichtiger Tag für den gesamten Hundesport, aber insbesondere für die Sparten Agility und Breitensport: die Bundessportorganisation (BSO) hat den ÖKV (Sparte Gebrauchshundesport) als (vorerst) außerordentliches Mitglied aufgenommen. Für diese sportliche Anerkennung, die die Grundlage für zahlreiche Verbesserungen in der Position von Hundesportvereinen und auch Hundesportlern sein wird, haben die Sparten Breitensport und Agility den wichtigsten Beitrag geleistet. Deshalb sei an dieser Stelle allen Hundesportlern, Vereinsfunktionären und den ÖKV-Vertretern, die die Verhandlungen geführt haben, dafür gedankt, dass sie zur sportlichen Anerkennung des Hundesports beigetragen haben." Quelle: ÖKV-AGILITY-HOMEPAGE


Qualifikationstermine/ -orte zum Agility-Welt CUP 2007 sind jetzt festgelegt.
Teilnahmeberechtigt sind alle A3-Hunde (Rassehunde und Mischlinge) ohne weitere Qualifikationsvoraussetzungen.

1. AWC-Quali:
- 03.06.2007 (Termin wurde geändert wg. der dvg-Bundessiegerprüfung)
- Agility HSZ Rhein-Neckar in 68766 Hockenheim

2. AWC-Quali:
- 07.07.2007
- CFBH, LG Rheinland (Austragungsort ist 41542 Dormagen-Delrath)

AWC-Finale:
- 05.08.2007 in Emmendingen

Ausschreibung, Reglement und Meldeformular unter: http://www.agility-hundesport.de


VDH Deutsche Meistetrschaft Agility 2007 (Durchführungsbestimmung)


interessanter Artikel über Trockenfutter , erschienen auf der Homepage von M. Theiss (Norwegen)


2006 findet die Landesmeisterschaft des HSVRM in Trier satt. Weitere Infos zur Teilnahme hier


Anzahl der Teams, die für den HSVRM bei der DHV-DM 2006 starten dürfen:

small midi large Summe
3 2 6 11

Ergebnisse FCI- AgIity-WM 2005, Ergebnisse IMCA 2005 ,


Ergebnisse des AWC 2005, Ergebnisse European Open 2005


Europäische Flyball Meisterschaften 2005

Die Europäischen Meisterschaften im Flyball sind gelaufen. Es dominierten die belgischen Teams . Von 6 Divisionen wurden aber die Division 4
("Ball-Amazonen" aus Gießen) die Division 5 ("Flying Bramgaus") und Division 6 ("Ostbeverns Biber" ) von deutschen Teams
gewonnen.
Ergebnisse

mehr über Flyball erfährt man bei Flyball.de


WM-Qualifikation 2005

es sind für die WM 2005 in Spanien qualifiziert:

large
P. Müller-Schnick & Finn
A. Deeg & Hope
L. German & Lisa
F. Cerny & Lass
S. Vaanholt & Gill

U. Cerny & Agent
medium
S. Zepf & Droopy
C. de Angelis % Jaunty
G. Konert & Elly
mini
B. Dillenburger & Campino
J. Stier & Tamilay
C. Rittgerodt & Randy

 

 


VDH DM 2005

Startplatzverteilung für VDH-DM Agility ist zu ersehen auf der Homepage des DVG: http://www.dvg-hundesport.de/agility/vdhdm/


Meldung ÖKV

Wichtige Änderung für FCI-Weltmeisterschaften aller Sparten:
Hundeführer muss über Staatsbürgerschaft jenes Landes verfügen, von dem er für die WM nominiert wurde

Hund muss in jenem Land geboren sein und leben, für das bei der WM gestartet wird

Hund, der nicht im Starterland geboren wurde, muss im Hundezuchtbuch des Starterlandes mindestens 12 Monate vor dem Termin der WM registriert worden sein

Diese Änderungen wurden von der FCI-Rechtskommission beschlossen und gelten bereits für die WM 2005!
(ACHTUNG: Es wird derzeit FCI-intern nochmals diskutiert, ob die Änderungen tatsächlich schon für die WM 2005 gelten werden!)
Quelle: ÖKV -Homepage


Meldung DVG

Nachdem nun die Meldezahlen zur VDH-DM 2004 vorliegen, ist festzustellen, dass die für 2005 geplante Verteilung der Startplätze auf die
Größenklassen (100 Large, 30 Medium, 20 Small) prozentual nicht dem entspricht wie jetzt gemeldet wurde. Legt man die Zahlen aus 2004 zu
Grunde, müsste die Verteilung wie folgt aussehen: Large 73 / Medium 42 / Small 35.

Diese Startplätze werden gemäß des bekannten Beschlusses anteilig an Hand der Prüfungsstatistiken 2004 auf die Verbände KfT, VdP, CBP,
CfBH, DKBS, PSK, SV und dhv verteilt. Bevor hier eine endgültige Festlegung der zulassungsfähigen Teams erfolgt, wird der Fachausschuss
auch die erzielten Ergebnisse der Kategorien in Heidelberg mit berücksichtigen.


Christa Bremer
VDH-Vizepräsidentin

 


VDH DM 2004 - sehr interessanter Bericht über die VDH-DM ist zu finden auf der Homepage von S. Steinmetz & K. Grauhering

Large:
1. Rang Martina Deutschmann mit Danny Boy
2. Rang Christiane Klar mit Leica
3. Rang Melanie Sroczynsky

Medium:
1. Rang Claudia De Angelis mit Jaunty-Blue
2. Rang Karin Giebelmann
3. Rang Tanja Sinner mit Jacob

Small:
1. Rang Anne Grossler mit Faible
2. Rang Marcel Schlühr mit Jill
3. Rang Christel Gründler mit Ticco


Agility-WM 2004

SÜDAFRIKA IST WELTMEISTER IN TEAM LARGE!
NORWEGEN IST WELTMEISTER IN TEAM MEDIUM
RUSSLAND IST WELTMEISTER IN TEAM SMALL


Einzel Small: NATASJA KELDERS (NL) -
Einzel Medium: JOHN RENDERS (B) -
Einzel Large: CHRISTELLE BOUILLOT (F)


dhv Agility DM 2005

Terminverlegung: auf das 2. Wochenende des Monats September

Qualifikation: 3 mal Platz 1 bis 3 mit V unter 3 verschiedenen dvh-A-LR, der Sieger des Vorjahres darf seinen Titel verteidigen,
sofern er an 3 Veranstaltungen seines entsendenden Verbandes teilgenommen hat.

Meldeschluss: 01. August des Jahres
Änderungen für den Veranstalter bitte der neuen Ordnung entnehmen.

S. Propp, OfA / DHV

Quelle: Hundesport August 4/2004 

 


Veröffentlichung aus dem Sportbereich Agility Quelle: homepage des DVG

1. VDH DM Agility 2004

Ausrichter ist die SV OG Heidelberg und Dossenheim
Termin: 04./05.12.2004
Ausschreibung gemäß VDH PO Agility



2. VDH Prüfungsordnung Agility

Herausnahme aller die VDH DM Agility betreffenden Punkte aus der Agility PO 2005


3. VDH Deutsche Meisterschaft 2005 (Pilotprojekt)

Maximale Teilnehmerzahl: 150 Teams
Aufteilung: Large:100 Teams / Medium:30 Teams / Small:20 Teams
Durchführung: 1-tages Veranstaltung
Veranstaltungstag: Samstag
Startplatzzuteilung: die Startplätze werden anhand der Prüfungsstatistik (durchgeführte Agility- Prüfungen) der VDH-Mitglieder (...Club/Verein/Verband) des jeweiligen Vorjahres (2004) prozentual auf die Agility betreibenden VDH-Mitglieder(...Club/ Verein/Verband) verteilt
Mindestqualifikation: Nachweis von 3 platzierten (1.-3.) "V" unter 3 verschiedenen VDH-Agility-LR in VDH-Mitglieder eigenen termingeschützten Veranstaltungen.
Die VDH-Mitglieder (...Club/Verein/Verband) sind berechtigt, weitergehende Einschränkungen zu erlassen

 




4. VDH DM Agility 2005

Ausrichter: Lussheimer Hundefreunde (dhv)
Termin: 03.12.2005



5. VDH Qualifikation zur FCI WM Agility 2005

Startberechtigt: alle Hundeführer mit solchen Hunden, für die anerkannte Ahnentafeln (Eintrag in einem Zuchtbuch eines VDH-Mitglieds) und gültige Leistungsnachweise gemäß VDH-Regelwerk vorgelegt werden. Zusätzlich haben Eigentümer und Hundeführer durch Vorlage eines gültigen Mitgliedsausweises ihre Mitgliedschaft zu dem den Leistungsnachweis ausstellenden VDH-Mitglied nachzuweisen.
Qualifikation: das Team hat durch Eintrag in den Leistungsnachweis des zur WM-Qualifikation entsendenden Verbandes nachzuweisen, dass es innerhalb der Saison (erstes Wochenende nach dem VDH-Finale und vor dem Meldeschluss zu den aktuellen Quali.-Läufen) dreimal vorzügliche Leistungen in A3 in VDH termingeschützten Veranstaltungen unter zwei verschiedenen VDH-Agility-Richtern erzielte. Es zählen nur Originaleintragungen in Leistungsnachweise, da so sichergestellt ist, dass der Starter die Qualifikationen auch für den entsendenden Verband erworben hat.

Teilnehmer der Vorjahres WM sind automatisch qualifiziert
Terminplanung: 1. Qualifikationslauf: 20.03.2005
2. Qualifikationslauf: 17.04.2005
Schnitt
3. Qualifikationslauf: 06.05.2005
4. Qualifikationslauf: 07.05.2005
Finale: 08.05.2005

3. und 4. Qualifikationslauf und Finale erfolgen in der Westfalenhalle anlässlich der VDH ESZ 2005 erfolgen
Abwicklung: überwiegend orientiert sich die Abwicklung am Verfahren 2004. Bzgl. der Punktevergabe in den Qualifikationsläufen wird der VDH-Agility-Ausschuss auf seiner nächsten Sitzung abschließend beraten.
  • Die Teams müssen in beiden Läufen (1. + 2. Qualifikationslauf) starten
  • Die besten der Kategorien (Large=24, Medium und Small je 8) werden zur VDH-Europasiegerzuchtschau (ESZ) nach Dortmund (06.-08.05.2005) eingeladen. Hier beginnen die Teams wieder bei 0 Punkten
  • Jeder Qualifikationstag ist von einem anderen A-LR zu bewerten
  • Teams, die die Qualifikation zur ESZ erreicht haben, erklären mit dem Start in Dortmund ausdrücklich, dass falls sie sich zur WM qualifizieren, ihre Teilnahme an beiden Trainingswochenenden (geplant Jul/August/September 2005 - genaue Termine werden vor dem ersten Qualifikationslauf veröffentlicht) verbindlich ist.
  • es soll versucht werden, beide die WM 2005 richtenden LR-Agility für die Bewerbe während der ESZ zu verpflichten, zumindest einen für das Finale


6. 2. VDH Qualifikationslauf zur FCI WM Agility 2005

Ausrichter: SV OG Bad-Soden
Termin: 17.04.2005




7. Zusatz zur Prüfungsordnung Agility; hier Abläufe innerhalb eines Prüfungstages (gültig ab 01.01.2005)

Bei der Ausrichtung von Agility-Prüfungen sind im Zeitplan die Prüfungsläufe Agility und Jumping voranzustellen.
Spiele jedweder Art werden im Anschluss und als Übergang zur Siegerehrung angeboten.

 


19.6.04

im Juli eröffnet Deutschland erstes  Indoor Hundesport- und Wellness Centrum in Köln seine Pforten. Auf über 1200 m² werden neben Agility, Flyball, Disc auch ein großer Wellnessbereich mit Unterwasserlaufband ,Hundesolarium, Massage, Mentaltraining ect. angeboten.


Meldung national aktuell:

"Starts von Beginnern und Senioren in termingeschützten Turnieren: Im gültigen Regelwerk 2002 ist ein "offener Jumping" oder ein "Agility offen" nicht mehr erwähnt.
Der Jumping ist immer in den Klassen 1 bis 3 anzubieten.
Das Spiel ist nicht eingeschränkt für bestimmte Klassen. Die Beginner und Senioren könnten
an dem Spiel teilnehmen.
"Quelle: homepage DVG

Das bedeutet: Kein Jumping für Senioren und Beginner. Eventuell ein Spiel, wenn der Veranstalter es ermöglicht.


WM 2003 Bewertung aus österreichischer Sicht


WM 2003 vollständige Ergebnisse (Ergebnislisten)


WM 2003

Die deutschen Teilnehmer:

Mini
Claus-Günter Rittgerodt & Tullisless Randy
Manuela Feucht & Malepartus
Johanna Stier & Tamilay

Midi
Tanja Sinner & Jacob
Heike Ertl & Flori
Heike Ertl & Franka

Maxi
Hinky Nickels & Quick
Alexander Beitl & Chagall
Yvonne Hanl & Nepomuk
Sylvia Vaanholt & Gill
Claudia Elsner & Eric
Jörn Kahlmann & Baldo
Kirsten Prischmann & Xena

 


AWC 2003 1. Quali-Lauf Dorsten (ausführliche Ergebnisliste unter : www.terrierklub-dorsten90.de

Maxi:
Lisa Germann & Biene vom Barger Kolk (Border)
Mara Lessing & Sunny (Border)
Günter Ammon & Moss Amoss Granting (Border)
Josefine Berlauer & Ronja von Kuschelmuschel (Border)
Sabine Zepf-Ech & Eerie Bandit (Border)

Midi
Barbara Förster & Vrederic (Berger des Pyrenees)
Sabine Zepf-Ech & Droopy vom Fuchsloch (Boder Terrier)
Claudia de Angelis & Jaunty Blue (Sheltie)

Mini
Peter Barkowsky & Umbra v.d. Beckrather (Manchester Terrier)
Johanna Stier & Tamilay von den Garnicher Eichen (Sheltie)
Angelika Glahe & Minnie of the Half House (Border Terrier)

 


VDH DM 2002 Ergebnisse bei Foxi`s homepage

Deutsche Meister 2002:

Maxi:
Tatjana Grabe
 mit
Lara
Midi:
Bonnie Sommer-Kemper
mit "Gordon"
Mini: Anne Großler mit "Faible"

Noch eine WM in Agility


WM 2002 - Ergebnisse


Meldung 28.1.02

Nationales Agilityreglement Deutschland


 Meldung 12.10.01

VDH DM 2001
Maxi
1. Sylvia Vaanholt & Nico
2. Annika Matz & Cassy
3. Günter Ammon & Rusty
Mini
1. Anne Brandt & Linus
2. Stefanie Kühl & Eddie
3. James Blanchard & Ginger

 


Meldung 10.10.01

Agility - FCI - WM 2002  wird vom 04. - 06.10.2002 in Dortmund stattfinden.

(Quelle: homepage ÖKV - Thowartl /Österreich )

  Gedanken / Überlegungen  von Michael Ossimitz (A) zur WM 2001 in Portugal

siehe dazu auch die Ausführungen von Hermann Thorwartl (A) und Erfahrungsbericht von Ute Schnider (A)

Video der deutschen WM-Qualifikationsläufe 2001 !!!  und von der WM 2001 in Portugal


 

WM 2001 Portugal

Mannschaft Maxi
1. USA
2. Österreich
3. Spanien

Mannschaft Mini
1. Finnland
2. USA
3. Schweden

Individual Maxi
1. J. Damm  & BC /Schweden
2. P. Willaume & Briard /Frankreich
3. S. Andrews & BC /Belgien

Individual Mini
1. E. Klokova  & Pudel / Russland
2. S. Jaque & Pyrenean Sheepdog /Frankreich
3. S. Tumanova & Spitz /Russland


Meldung 29.8.01

KAMPFHUNDEVERORDNUNG ZUM TEIL NICHTIG

                     Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat die
                     Kampfhundeverordnung des Landes teilweise für nichtig erklärt.

                     Das Gericht hob am Mittwoch den Maulkorb- und Sterilisationszwang sowie
                     das Handelsverbot für die drei am gefährlichsten eingestuften Hunderassen
                     auf. Der Leinenzwang bleibt bestehen.

                     Eine Trennung zwischen unwiderleglich und vermutlich gefährlichen Hunden,
                     wie sie die Verordnung mache, sei nicht möglich, entschied der VGH.
                     Hunde aller 15 als vermutlich gefährlich eingestuften Rassen müssen sich
                     aber weiter einem Wesenstest unterziehen.
 


Meldung 28.8.2001

AWC 2001 Platzierungen

Maxi:
1. A. Matz & Agility Joy Cassey (D)
2. P. Müller-Schnick & Chap (D)
3. R. Tschanz & Chip (Ch)

Mini
1. S. de Larue & Vashy
2. J. Stier & Tamilay (D)
3. U. Jud & Bentley (A)

Mannschaft:
1. Schweiz
2. Deutschland
3. Slowenien


Meldung 6.8.01

Herbert Köhler gewinnt mit Gipsy SV Deutschland-Cup


Meldung 23.7.01

WM-Team 2001

Maxis:

Yvonne Hanl mit Nepomuck vom Birkenhof (Border Collie)

Sylvia Vaanholt mit Nico (Border Collie)

Annika Matz mit Agility Joy Cassey (Border Collie)

Philipp Müller Schnick mit Chap vom Birkenhof (Border Collie)

Herbert Köhler mit “Gipsy” Asta vom Haus Weißenberger (Deutscher Schäferhund)

Christiane Klar mit Bjarkarima Ole (Malinois)

Minis:

Tatjana Häck mit Xsomo (Sheltie)

Klaus Grohmann mit Max (Jack-Russel-Terrier)

Angelika Glahe mit Minnie (Border Terrier)
 


Meldung 11.7.01

DHV DM 2001

Maxi:
1. G. Knoll & Garry
2. O. Just & Cheyenne
3. G. Will & Dutch

Mini:
1. K. Grohmann & Max
2. S. Kühl & Eddi
3. A. Brandt & Artmann


Meldung 19.3.01

Folgende Beschlüsse (Auszug) wurden von der AZG am 10. März 2001 gefasst und treten entsprechend in Kraft:

  1. Leistungsnachweise in Agility-Wettkämpfen

  2. Prüfungsergebnisse werden nur noch in den Leistungsnachweis des Verbandes/Vereines eingetragen, für den der Starter sich zum Wettkampf meldet.
    In weitere für den Hund erstellte Leistungsnachweise wird nicht eingetragen und Nachtragungen zu einem späteren Zeitpunkt sind nicht zulässig.
  3. Meldefrist zu Wettkämpfen

  4. Es hat sich für die Wettkampfbüros nicht bewährt, an dieser Meldefrist festzuhalten,
    diese starre Meldefrist ist wieder aufgehoben und jedem Veranstalter somit die Terminierung in das eigene Ermessen gestellt werden.
  5. Nationales Agi.-Regelwerk
  6.  
  7.  
  8. Die Agi.-Kommission beantragt die Änderung des nationalen Regelwerks (gemäß Vorlage) ab Januar 2002. Dieses Regelwerk ist

  9. den neuen internationalen FCI-Regeln angeglichen, die ebenfalls zum Januar 2002 in Kraft treten werden.
    Hier ist besonders wichtig darauf zu achten, dass künftig alle Hunde, die in BHA/BH, Agi-Wettkämpfen starten, unabhängig davon
    ob reinrassiger oder Mischhund, identifizierbar sein müssen. (Im Bedarfsfall kann hier auch eine frühere Gültigkeit umgesetzt werden.)
    Die Anhebung des Alters für die Ableistung der BH/BHA-Prüfung und den Start in der Beginner-Klasse wird auf 15 Monate
    heraufgesetzt, ebenso ist das Alter für die Einmessung der Hunde in den einzelnen Kategorien auf 18 Monate angehoben.
    Analog ist das Alter für den ersten Start in der Stufe A 1 auf 18 Monate festgesetzt.
    Das nationale Regelwerk sieht u.a. vor, dass neben dem Aufstieg auch ein Abstieg aus den einzelnen Stufen erfolgen kann.

Quelle: DVG (C. Bremer)


Meldung 8.2.2001
Regeländerungen gemäß der SV-Agilityrichter u. -beauftragten-Tagung vom 27./28.01.2001.

Die 6-Wochen-Meldefrist wurde bei der VdH-Sitzung zurückgenommen und ist somit hinfällig
Es bleibt aber den OG's überlassen, in ihren Ausschreibungen eine Meldefrist festzusetzen

Die Hunde sind mit der Leine an den Start zu führen.  Nachdem der Hund die Ziellinie
überquert hat, ist er angeleint aus dem Start- und Zielraum zu führen.
Bei Nichtbefolgung kann das zur Disqualifikation führen. Der Hund hat in der Hand des HF zu stehen.

Die Freigabe des Parcours erfolgt durch den Richter. Starter, die ohne Richterzeichen
starten, werden disqualifiziert.

Ab sofort wird beim Slalom folgende Regelung befolgt: Macht der Hund im Slalom einen Fehler und wird
an den Anfang zurückgeführt, wird auch das falsche Einfädeln als Verweigerung geahndet.

Die Ausleger der Sprunghindernisse gehören zum Hindernis.

Wenn der Hund durch den Tunnel muss, aber am Tunnel vorbeiläuft, so ist das eine Verweigerung.
Wird der Hund jetzt zurückgeholt und überspringt dabei den Tunnel, so ist das eine Disqualifikation.

Läuft der Hund an der Steilwand, die er nehmen muss, vorbei, so ist das eine Verweigerung.
Läuft er beim Zurückkommen unter der Steilwand durch, so ist das eine Disqualifikation.
Ebenso beim Laufsteg.

Die neue Parcoursordnung kommt nicht vor dem 1.1.2003 . (?)

  Quelle: homepage v. R. Breunig


Meldung 25.01.01
The winter will be soon over and the first year in the new Millenium brings the 2nd International Mixed Breed Championships in Agility (IMCA) which will take place in Praga in November, 2001. There are already many european nations which will be for the first time within, after the great success of the 1st International Mixed Breed Championships in Agility which was in Parma, 2000.

If you are interested in this event, please contact us for details at the e-mail address manucali@chello.at

or let other persons in your country inform about it. We are sure, there is a lot of interest for people who have mixed breeds or breeds without pedigree to take part to this unique International Mixed Breed Championship in Agility. There are the same conditions according to the FCI regulations and the same prises as in the FCI World Championship, where unfortunately the mixed breeds are not allowed to compete. Our only wish is to contest our place in the big international agility dog family. We practice agility for fun and for our dog friends and not for financial or megalomaniac interests of any breeders. Our dogs are in this sport almost as good as malinois, shelties or bordercollies, if not even better. And they are all beautiful dogs. They pay taxes as everyone. They are funny, healthy, kind and alive. They have but not a pedigree.  Agility-WM für Mischlinge – Austria

Calin & Manuela Stefaniu


Meldung 20.11.2000

H. Gänger & Babe gewinnen  Kombi-Wertung (2 x A-Lauf & Jumping) beim 2-T age-Turnier
in Thalfang. In  den meisten Läufen demonstrierte das angereiste tschechische Nationalteam  seinen hohen Leistungsstandard.


Meldung 12.11.2000  Y. Hanl & Nepomuk gewinnen am 11.11 in Alsfeld den SV Deutschland-Cup,
                                         Platz 2 für J. Römer & Lissy, Platz 3 für Y. Hanl & Gipsy


Meldung 6.11.2000
Yvonne Hanl gewinnt mit Nepomuk v. Birkenhof (BC) die Deutsche VDH-Agilitymeisterschaft 2000 in der Standardklasse.
Platz 2 für K. Busse, Platz 3 für H. Gänger
Siegerin in der Miniklasse ist Britta Tillmann mit Rudy.


Meldung 2.10.2000
Christine Carpentier (F) gewinnt nach 1999 erneut den WM-Titel 2000 in der Standard-Klasse. 


Meldung 19.9.2000
Herbert Köhler gewinnt mit Gipsy (Asta vom Haus Weißenberger) die SV Bundessiegerprüfung Agility 2000


Meldung Hessen 12.9.2000
Neuerungen in der hess. Kampfhundeverordnung:
1. Nach bestandenem Wesenstest braucht k e i n e r  von den 15 Rassen auf
der  Liste einen Maulkorb zu tragen.
2. das Kastrieren/Sterilisieren ist vorübergehend ausgesetzt.
3. man braucht kein gesteigertes Interesse nachzuweisen.


Meldung Hessen 18.8.
Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von                (Auszug ! ! !)
                             gefährlichen Hunden

            (Gefahrenabwehrverordnung gefährliche Hunde)

                        Vom 15. August 2000

Auf Grund des § 72 Abs. 1 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der
Fassung vom 31. März 1994 (GVBl. I S. 174, 284), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Mai 2000
(GVBl. I S. 278), wird für das Land Hessen verordnet:

                                         § 1

                              Halten und Führen von Hunden

(1) Hunde sind so zu halten und zu führen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von
Menschen oder Tieren ausgeht.
(2) Wer außerhalb des eingefriedeten Besitztums der Halterin oder des Halters einen Hund führt oder laufen
lässt, hat diesem ein Halsband anzulegen, auf dem oder an dem Name und Anschrift der Halterin oder des
Halters anzugeben sind; besteht ein Telefonanschluss, ist auch die Telefonnummer anzugeben.
(3) Gefährliche Hunde darf nur halten, wer über eine Erlaubnis nach § 14 verfügt, insbesondere die
notwendige Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzt sowie das 18. Lebensjahr vollendet hat; § 14 Abs. 3 Satz
1 bleibt unberührt.
(4) Die zuständige Behörde kann jedermann das Halten und Führen von Hunden dauerhaft untersagen, wenn
Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass davon eine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen
oder Tieren ausgeht.

                                        § 2

                                   Gefährliche Hunde

(1) Gefährlich sind Hunde, bei denen auf Grund rassespezifischer Merkmale oder Zucht eine gesteigerte
Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren anzunehmen ist. Bei den folgenden Rassen
und Gruppen von gefährlichen Hunden sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden
werden die in Satz 1 genannten Eigenschaften

   1.unwiderleglich vermutet (Kampfhund):
        a.American Pitbull Terrier oder Pit Bull Terrier,
        b.American Stafford Terrier oder American Staffordshire Terrier,
        c.Staffordshire Bullterrier;
   2.solange vermutet, bis der zuständigen Behörde für den einzelnen Hund durch eine Begutachtung des
     Hundes (Wesensprüfung) durch einen geeigneten Sachverständigen oder eine geeignete
     sachverständige Stelle nachgewiesen wird, dass dieser keine gesteigerte Aggressivität und
     Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweist:
        a.American Bulldog,
        b.Bullmastiff,
        c.Bullterrier,
        d.Bordeaux Dogge, Dogue de Bordeaux,
        e.Dogo Argentino,
        f.Fila Brasileiro,
        g.Kangal (Karabash),
        h.Kaukasischer Owtscharka,
        i.Mastiff,
        j.Mastin Espanol,
        k.Mastino Napoletano
        l.Tosa Inu.

(2) Gefährlich sind auch die Hunde, die
   1.durch Zucht, Haltung, Ausbildung oder Abrichtung eine über das natürliche Maß hinausgehende
     Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder eine andere in ihren Wirkungen vergleichbare, mensch-
     oder tiergefährdende Eigenschaft besitzen,
   2.einen Menschen gebissen oder in Gefahr drohender Weise angesprungen haben, sofern dies nicht aus
     begründetem Anlass geschah,
   3.ein anderes Tier durch Biss geschädigt haben, ohne selbst angegriffen worden zu sein, oder die einen
     anderen Hund trotz dessen erkennbarer artüblicher Unterwerfungsgestik gebissen haben und
   4.durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie unkontrolliert andere Tiere hetzen oder reißen.

                                        § 3

                                     Sachkunde

(1) Sachkundig ist eine Person, die über die Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, einen Hund nach § 2 so zu
halten und zu führen, dass von diesem keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren
ausgeht. Der Nachweis der Sachkunde ist durch eine Sachkundebescheinigung eines geeigneten
Sachverständigen oder einer geeigneten sachverständigen Stelle zu erbringen.
(2) Die Sachkundebescheinigung gilt jeweils nur in Verbindung mit dem Hund nach § 2, für den sie erworben
worden ist.
(3) Die in einem anderen Land erworbene Sachkundebescheinigung kann von der zuständigen Behörde
anerkannt werden, wenn sie den in Hessen gestellten Anforderungen entspricht. Die im Inland bestandene
Jägerprüfung oder die Anerkennung als behördlicher Diensthundeführer gelten als Nachweis der
erforderlichen Sachkunde.

                                        § 4

                                    Zuverlässigkeit

(1) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt in der Regel nicht, wer

   1.wegen vorsätzlichen Angriffs auf Leben oder Gesundheit, Vergewaltigung, Zuhälterei, Land- oder
     Hausfriedensbruchs, Widerstandes gegen die Staatsgewalt, einer gemeingefährlichen Straftat oder einer
     Straftat gegen das Eigentum oder Vermögen,
   2.mindestens zweimal wegen einer im Zustand der Trunkenheit begangenen Straftat oder
   3.wegen einer Straftat gegen das Tierschutzgesetz, das Waffengesetz, das Gesetz über die Kontrolle von
     Kriegswaffen, das Sprengstoffgesetz, das Bundesjagdgesetz oder das Betäubungsmittelgesetz

rechtskräftig verurteilt worden ist und wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung fünf Jahre
noch nicht vergangen sind. In die Frist wird nicht die Zeit eingerechnet, die auf behördliche Anordnung wegen
einer Straftat im Sinne des Satzes 1 in einer Anstalt verbracht worden ist.

(2) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt in der Regel auch nicht, wer

   1.wiederholt oder gröblich gegen Vorschriften des Tierschutzgesetzes, des Waffengesetzes, des Gesetzes
     über die Kontrolle von Kriegswaffen, des Sprengstoffgesetzes, des Bundesjagdgesetzes, des
     Betäubungsmittelgesetzes oder gegen die Vorschriften dieser Verordnung verstoßen hat,
   2.alkoholsüchtig, rauschmittelsüchtig, geisteskrank oder geistesschwach ist.

(3) Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist ein Führungszeugnis vorzulegen. Sind Tatsachen bekannt, die
Bedenken gegen die Zuverlässigkeit im Sinne des Abs. 2 Nr. 2 begründen, so kann die zuständige Behörde
von Halterin, Halter oder Aufsichtsperson ein amts- oder fachärztliches Gutachten verlangen.

                                        § 5

                             Führen eines gefährlichen Hundes

(1) Einen gefährlichen Hund darf außerhalb des eingefriedeten Besitztums nur führen, wer

   1.das 18. Lebensjahr vollendet hat,
   2.die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit oder eine befristete Erlaubnisnach § 14 Abs. 3 Satz 1
     besitzt und
   3.körperlich und geistig in der Lage ist, den gefährlichen Hund sicher zu führen.

(2) Gefährliche Hunde dürfen nur einzeln geführt werden.

(3) Die Halterin, der Halter oder eine Aufsichtsperson im Sinne von Abs. 1 darf einen gefährlichen Hund
außerhalb des eingefriedeten Besitztums keiner Person überlassen, die die Voraussetzungen des Abs. 1 nicht
erfüllt.

                                        § 6

                               Leinen- und Maulkorbzwang

(1) Wer einen gefährlichen Hund außerhalb des befriedeten Besitztums oder der Wohnung der Halterin oder
des Halters laufen lässt, hat diesen an der Leine zu führen. Leine, Halsband und Halskette müssen so
beschaffen sein, dass der Hund sicher gehalten werden kann. Die Leine darf nur so lang sein, dass keine
Gefahr von dem Hund ausgehen kann, höchstens jedoch zwei Meter. Satz 1 gilt nicht für Gebiete, die von den
Gemeinden als Freilaufgebiete für gefährliche Hunde ausgewiesen sind und nicht für Hundeübungsplätze.

(2) An der Leine zu führen sind ferner alle Hunde, die mitgeführt werden

   1.bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten, Märkten, Messen und sonstigen
     Veranstaltungen mit Menschenansammlungen sowie in Gaststätten,
   2.in von den Gemeinden zu bestimmenden, der Allgemeinheit zugänglichen umfriedeten oder anderweitig
     begrenzten Park-, Garten- und Grünanlagen sowie Fußgängerzonen oder Teilen davon,
   3.in öffentlichen Verkehrsmitteln.

(3) Wer einen gefährlichen Hund nach § 2 Abs. 1 Nr. 1, der älter als neun Monate ist, außerhalb seiner
Wohnung oder seines eingefriedeten Besitztums führt, hat diesem eine Vorrichtung anzulegen, die das Beißen
zuverlässig verhindert; für andere gefährliche Hunde kann die zuständige Behörde das Tragen einer solchen
Vorrichtung anordnen.

(4) Die Erlaubnis der zuständigen Behörde nach § 13 ist mitzuführen. Die Person, die den Hund führt, aber
nicht auch Halterin oder Halter ist, hat zusätzlich ihre Sachkundebescheinigung mitzuführen.

(5) Für Diensthunde von Behörden und Rettungshunde besteht während ihres Einsatzes oder ihrer Ausbildung
kein Leinen- und Maulkorbzwang. Für anerkannte Blindenhunde kann auf Antrag der Halterin oder des
Halters eine Ausnahme vom Leinen- und Maulkorbzwang gemacht werden.


Meldung 3.7.2000                                                                                                                (Angaben ohne Gewähr !)

DHV  Deutsche Meisterschaft 2000
  Marlene Campe & Odessa Deutsche DHV Meisterin  2000 in der Standard-Klasse
Anne-Marie Brandt & Tine (Artmann Black Jou) Deutsche DHV Meisterin  2000 in der Mini-Klasse


Meldung 23.5.2000
Guy Blancke (Vizeweltmeister 99) gewinnt die belgische Agility-Meisterschaft 2000 in der Standard-Klasse


Umfrageergebnis von " Agilityforum" 21.3.2000
knappe Mehrheit ist dafür (52: 48%), dass bei Turnieren alle Starter zeitgleich melden.


Hinweis 5.12.99
VDH Deutsche Meisterschaft Agility1999= Ergebnisse


Meldung 22.9.99    Agility Welt-Cup 19.9.99 Nüziders / Österreich
Guy Blancke gewinnt mit seiner Hündin Unia (Groenendal) den Agility Welt-Cup (Standard) .
Ronny Sturzenegger  mit Apollo (Schipperke) aus der Schweiz gewinnt den Agility Welt-Cup bei den Minis.


Meldung 7.7.99
Sylvia Vaanholdt & Nico Deutsche Meisterin  DHV 1999 Standard,  M. Feucht  Deutsche Meisterin DHV 1999 Mini


 Meldung:  6.1.99
VDH-Mitteilung im Rassehund 10/98, Seite 2:
Meldungen für Agilityturniere dürfen vom Veranstalter erst ab 6 Wochen vor dem Veranstaltungsterminangenommen werden ! Vorher zugesandte Meldungen sind ungültig !