

aktualisiert: 14.08.09
wichtige Urteile:
Jogger haftet bei Hundesturz
Ein Jogger, der sich einem nicht angeleinten Hund nähert, muss
langsamer werden.
Tut er das nicht und stürzt über den Hund, kann er die
Tierhalterhaftpflichtversicherung
für möglicherweise entstandene Schäden nur zu 70 Prozent
heranziehen.
(Oberlandesgericht Koblenz Az. 5 U 27/03)
Wer muss wann zum Wesenstest?
Ein Wesenstest ist nur dann anzuordnen, wenn die
Charaktereigenschaft des Hundes
geprüft werden soll, nicht jedoch, um aufzuklären, ob der Hund
die Haustiere eines
Nachbarn tot gebissen haben könnte. (Verwaltungsgericht Mainz:
Az. 1 L 250/05.)
Lärm
Zwischen 22 und 7 Uhr darf kein Hundegebell aus der Wohnung zu
hören sein.
Auch Hähne dürfen nicht vor sieben Uhr morgens krähen. (AG
Zeven, Az. 3 C 216/00)
Massenbeißerei
Vorsicht bei Streithähnen! Versucht ein Halter
bei einer Massenbeißerei mehrerer Hunde
dazwischen zu gehen und wird dabei verletzt, so haften alle
Hundehalter zu gleichen Teilen für
den Schaden. Unerheblich ist, welcher Hund die Beißerei begonnen
hat oder welcher Hund den
Menschen gebissen hat. (Landgericht Mainz: Az. 3 S 8/04.)
Wenn Ihr Hund zuschnappt, müssen Sie nicht
automatisch zahlen.
Denn wer einen angeleinten fremden Hund streichelt, muss damit
rechnen, gebissen zu werden.
Der Halter kann nicht verantwortlich gemacht werden.
(Oberlandesgericht Celle: Az. 22 Ss 9/02)
Anschnallpflicht für Tiere
Das Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil vom 13.02.1997, AZ: 8 U
2819/96, hatte über einen Fall zu entscheiden, wie er täglich
auf
deutschen Straßen vorkommt: Ein Haustier wurde ungesichert im
Innenraum des Autos mitgeführt. Es stellte darauf folgende
Leitsätze
auf: 1. Ein in der Fahrgastinnenzelle mitgeführter Hund stellt
beim
Betrieb eines Kraftfahrzeugs eine dringende Gefahr dar. 2. Der
Fahrzeugführer verletzt die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in
besonderes schwerem Maße, wenn er einen mitgeführten Hund nicht
ausreichend sichert.
Das OLG gelangte aufgrund der erhobenen Beweise zu der
Überzeugung,
dass der Kläger das Schadensereignis und damit den
Versicherungsfall
schuldhaft grob fahrlässig herbeigeführt hat. Der Hundehalter
musste
also alles aus eigener Tasche zahlen.
Der Kläger führte seinen Deutsch Kurzhaar mit einer
Schulterhöhe von
etwa 45 cm und eine Brustbreite von ca. 20 cm im Gepäckteil
seines
Fahrzeugs mit. Ihm als Jagdausübenden musste bekannt sein, dass
ein
in der Fahrgastinnenzelle mitgeführter Hund beim Betrieb eines
Kraftfahrzeugs eine dringende Gefahr darstellt, weil tiergemäße
Verhaltensweisen oder Reaktionen des Hundes auf den Fahrbetrieb,
wie
z.B. bei heftigem Bremsen, zur Folge haben können, dass durch
das
Tier auf die sichere Führung des Fahrzeugs eingewirkt wird. Die
Kenntnis dieser Gefahrenlage folgt daraus, dass er im Pkw eine
ausziehbare Rückhaltevorrichtung im Bereich zwischen Gepäck-
und
Fahrgastraum hatte anbringen lassen, die aus einem Netzgitter
ohne
Rahmen bestand.
Es stellt daher auch ein unentschuldbares Verhalten des Klägers
dar,
dass er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt durch eine
ausreichende
Sicherung des Hundes in besonderes schwerem Maße verletzte,
indem er
dieses Trenngitternetz nicht ordnungsgemäß in Funktion brachte.
Daher
konnte der mitgeführte Hund, der nicht von einem Trenngitter
zurückgehalten wurde, in den Fahrgastraum gelangen und dem
Kläger ins
Lenkrad springen, wobei die Lenkung des Pkw beeinflusst und
plötzlich
die Fahrrichtung gegen die Behelfsleitplanke gerichtet wurde.
Eine Rechtsschutzversich
Prozessrisiken, die durch die Notwendigkeit von Gutachten ggf.
verschärft werden, abfedern. Denn auch der Prozessgewinner kann
auf
beträchtlichen Kosten sitzen bleiben, wenn der Schuldner nicht
liquide ist, zumal die außergerichtlichen Anwaltskosten des
Angegriffenen in der Regel nie vom Angreifer zu erstatten sind.
Hinweis: Sie dürfen diesen Artikel ohne Veränderungen zum
Privatgebrauch oder zum internen Gebrauch unter Nennung dieses
Hinweises und der Adressangaben gerne frei kopieren und
weitergeben.
Für die kommerzielle Nutzung ist das vorherige Einverständnis
des
Autors einzuholen. Bitte übersenden Sie ein Belegexemplar oder
den
direkten Link.
Frank Richter
Rechtsanwalt
WM-Qualiläufe 2008
1. und 2. Qualifikationslauf zur FCI
Weltmeisterschaft 2008 am 15. und 16. März / Veranstalter: GHV-Flensburg e.V.
Austragungsort:
Reithalle Niebüll
Gotteskoog Str. 61
25889 Niebüll
3. und 4. Qualifikationslauf zur FCI
Weltmeisterschaft 2008 am 12. und 13. April /Verantalter : SV Bad Soden.
Quelle: Forum Foxies Homepage
Startverbot für coupierte Hunde bei Agility-WM in Norwegen! Quelle: WM-Homepage Norwegen 2007 http://www.agility-wc2007.no/engelsk_side/sider/rules.html
Text in englischer Sprache:
***Cropped/docked***
According to the Norwegian Food Safety
Authority (Mattilsynet), cropped or docked
dogs are not allowed to participate in shows
or *****any other comptetition*****
Stellungnahme des WM OK-President
Quelle: http://www.gruppocinofilomonzese.it/italia.html:
According to the Norwegian animal welfare law it is completely
forbidden to participate with dogs with either cropped ears or
docked tail.
This has also been the situation in Norway for many years and there is no possibility to have any dispensation.
Best regards
Ole Arild Fosmo - President of the organizing committee
Also keine Ausnahme, Gesetz ist Gesetz !
24.3.07
Problematik Tisch im Agilityparcours
siehe dazu:
"Bei uns wird der Tisch auch nicht oft gestellt. Das wird sich aber gemäss Aussage unseres FCI Delegierten Marco Mouwen in Zukunft ändern. Ich habe letzte Woche mit Marco telefoniert und er hat mir versichert, dass an der WM 2007 zu 90 % der Tisch im Parcours stehen wird. Das heisst das man das auch zu Hause in Zukunft üben sollte." Zitat aus dem Forum von Foxis Agility-Homepage.
In Österreich möglich !!!!!
Zitat "Am 11.11.2006 war ein wichtiger Tag für den gesamten Hundesport, aber insbesondere für die Sparten Agility und Breitensport: die Bundessportorganisation (BSO) hat den ÖKV (Sparte Gebrauchshundesport) als (vorerst) außerordentliches Mitglied aufgenommen. Für diese sportliche Anerkennung, die die Grundlage für zahlreiche Verbesserungen in der Position von Hundesportvereinen und auch Hundesportlern sein wird, haben die Sparten Breitensport und Agility den wichtigsten Beitrag geleistet. Deshalb sei an dieser Stelle allen Hundesportlern, Vereinsfunktionären und den ÖKV-Vertretern, die die Verhandlungen geführt haben, dafür gedankt, dass sie zur sportlichen Anerkennung des Hundesports beigetragen haben." Quelle: ÖKV-AGILITY-HOMEPAGE
Qualifikationstermine/ -orte zum Agility-Welt
CUP 2007 sind jetzt festgelegt.
Teilnahmeberechtigt sind alle A3-Hunde (Rassehunde und
Mischlinge) ohne weitere Qualifikationsvoraussetzungen.
1. AWC-Quali:
- 03.06.2007 (Termin wurde geändert wg. der
dvg-Bundessiegerprüfung)
- Agility HSZ Rhein-Neckar in 68766 Hockenheim
2. AWC-Quali:
- 07.07.2007
- CFBH, LG Rheinland (Austragungsort ist 41542 Dormagen-Delrath)
AWC-Finale:
- 05.08.2007 in Emmendingen
Ausschreibung, Reglement und Meldeformular unter: http://www.agility-hundesport.de
VDH Deutsche Meistetrschaft Agility 2007 (Durchführungsbestimmung)
interessanter Artikel über Trockenfutter , erschienen auf der Homepage von M. Theiss (Norwegen)
2006 findet die Landesmeisterschaft des HSVRM in Trier satt. Weitere Infos zur Teilnahme hier
Anzahl der Teams, die für den HSVRM
bei der DHV-DM 2006 starten dürfen:
| small | midi | large | Summe |
| 3 | 2 | 6 | 11 |
Ergebnisse FCI- AgIity-WM 2005, Ergebnisse IMCA 2005 ,
Ergebnisse des AWC
2005, Ergebnisse European
Open 2005
Europäische Flyball Meisterschaften 2005
Die Europäischen
Meisterschaften im Flyball sind gelaufen. Es dominierten die
belgischen Teams . Von 6 Divisionen wurden aber die Division 4
("Ball-Amazonen" aus Gießen) die Division 5
("Flying Bramgaus") und Division 6 ("Ostbeverns
Biber" ) von deutschen Teams
gewonnen. Ergebnisse
mehr über Flyball
erfährt man bei
Flyball.de
WM-Qualifikation 2005
es sind für die WM 2005 in Spanien qualifiziert:
| large P. Müller-Schnick & Finn A. Deeg & Hope L. German & Lisa F. Cerny & Lass S. Vaanholt & Gill U. Cerny & Agent |
medium S. Zepf & Droopy C. de Angelis % Jaunty G. Konert & Elly |
mini B. Dillenburger & Campino J. Stier & Tamilay C. Rittgerodt & Randy |
VDH DM 2005
Startplatzverteilung für VDH-DM
Agility ist zu ersehen auf der Homepage des DVG: http://www.dvg-hundesport.de/agility/vdhdm/
Meldung ÖKV
Wichtige Änderung für
FCI-Weltmeisterschaften aller Sparten:
Hundeführer muss über Staatsbürgerschaft jenes Landes
verfügen, von dem er für die WM nominiert wurde
Hund muss in jenem Land geboren sein und leben, für das bei der
WM gestartet wird
Hund, der nicht im Starterland geboren wurde, muss im
Hundezuchtbuch des Starterlandes mindestens 12 Monate vor dem
Termin der WM registriert worden sein
Diese Änderungen wurden von der FCI-Rechtskommission beschlossen
und gelten bereits für die WM 2005!
(ACHTUNG: Es wird derzeit FCI-intern nochmals diskutiert, ob die
Änderungen tatsächlich schon für die WM 2005 gelten werden!)
Quelle: ÖKV -Homepage
Meldung DVG
Nachdem nun die Meldezahlen zur VDH-DM
2004 vorliegen, ist festzustellen, dass die für 2005 geplante
Verteilung der Startplätze auf die
Größenklassen (100 Large, 30 Medium, 20 Small) prozentual nicht
dem entspricht wie jetzt gemeldet wurde. Legt man die Zahlen aus
2004 zu
Grunde, müsste die Verteilung wie folgt aussehen: Large 73 /
Medium 42 / Small 35.
Diese Startplätze werden gemäß des bekannten Beschlusses
anteilig an Hand der Prüfungsstatistiken 2004 auf die Verbände
KfT, VdP, CBP,
CfBH, DKBS, PSK, SV und dhv verteilt. Bevor hier eine endgültige
Festlegung der zulassungsfähigen Teams erfolgt, wird der
Fachausschuss
auch die erzielten Ergebnisse der Kategorien in Heidelberg mit
berücksichtigen.
Christa Bremer
VDH-Vizepräsidentin
VDH DM 2004 - sehr interessanter Bericht über die VDH-DM ist zu finden auf der Homepage von S. Steinmetz & K. Grauhering
Large:
1. Rang Martina Deutschmann mit Danny Boy
2. Rang Christiane Klar mit Leica
3. Rang Melanie Sroczynsky
Medium:
1. Rang Claudia De Angelis mit Jaunty-Blue
2. Rang Karin Giebelmann
3. Rang Tanja Sinner mit Jacob
Small:
1. Rang Anne Grossler mit Faible
2. Rang Marcel Schlühr mit Jill
3. Rang Christel Gründler mit Ticco
SÜDAFRIKA IST
WELTMEISTER IN TEAM LARGE!
NORWEGEN IST WELTMEISTER IN TEAM MEDIUM
RUSSLAND IST WELTMEISTER IN TEAM SMALL
Einzel
Small: NATASJA KELDERS (NL) -
Einzel Medium: JOHN RENDERS (B) -
Einzel Large: CHRISTELLE BOUILLOT (F)
dhv Agility DM 2005
Terminverlegung: auf das 2. Wochenende des Monats September
Qualifikation: 3 mal Platz 1 bis 3 mit V unter 3
verschiedenen dvh-A-LR, der Sieger des Vorjahres darf seinen
Titel verteidigen,
sofern er an 3 Veranstaltungen seines entsendenden Verbandes
teilgenommen hat.
Meldeschluss: 01. August des Jahres
Änderungen für den Veranstalter bitte der neuen Ordnung
entnehmen.
S. Propp, OfA / DHV
Quelle: Hundesport August 4/2004
Veröffentlichung aus dem Sportbereich Agility Quelle: homepage des DVG
1. VDH DM Agility 2004
Ausrichter ist die SV OG Heidelberg und Dossenheim
Termin: 04./05.12.2004
Ausschreibung gemäß VDH PO Agility
| Kontoinhaber: | Schäferhundeverein Heidelberg |
| Bank: | Sparkasse Heidelberg |
| BLZ: | 67250020 |
| Verwendungszweck: | VDH DM Agility 2004 |
2. VDH Prüfungsordnung Agility
Herausnahme aller die VDH DM Agility betreffenden Punkte aus der
Agility PO 2005
3. VDH Deutsche Meisterschaft 2005 (Pilotprojekt)
| Maximale Teilnehmerzahl: | 150 Teams |
| Aufteilung: | Large:100 Teams / Medium:30 Teams / Small:20 Teams |
| Durchführung: | 1-tages Veranstaltung |
| Veranstaltungstag: | Samstag |
| Startplatzzuteilung: | die Startplätze werden anhand der Prüfungsstatistik (durchgeführte Agility- Prüfungen) der VDH-Mitglieder (...Club/Verein/Verband) des jeweiligen Vorjahres (2004) prozentual auf die Agility betreibenden VDH-Mitglieder(...Club/ Verein/Verband) verteilt |
| Mindestqualifikation: | Nachweis von 3 platzierten
(1.-3.) "V" unter 3 verschiedenen
VDH-Agility-LR in VDH-Mitglieder eigenen
termingeschützten Veranstaltungen. Die VDH-Mitglieder (...Club/Verein/Verband) sind berechtigt, weitergehende Einschränkungen zu erlassen |
4. VDH DM Agility 2005
Ausrichter: Lussheimer Hundefreunde (dhv)
Termin: 03.12.2005
5. VDH Qualifikation zur FCI WM Agility 2005
| Startberechtigt: | alle Hundeführer mit solchen Hunden, für die anerkannte Ahnentafeln (Eintrag in einem Zuchtbuch eines VDH-Mitglieds) und gültige Leistungsnachweise gemäß VDH-Regelwerk vorgelegt werden. Zusätzlich haben Eigentümer und Hundeführer durch Vorlage eines gültigen Mitgliedsausweises ihre Mitgliedschaft zu dem den Leistungsnachweis ausstellenden VDH-Mitglied nachzuweisen. |
| Qualifikation: | das Team hat durch Eintrag in
den Leistungsnachweis des zur WM-Qualifikation
entsendenden Verbandes nachzuweisen, dass es innerhalb
der Saison (erstes Wochenende nach dem VDH-Finale und vor
dem Meldeschluss zu den aktuellen Quali.-Läufen) dreimal
vorzügliche Leistungen in A3 in VDH termingeschützten
Veranstaltungen unter zwei verschiedenen
VDH-Agility-Richtern erzielte. Es zählen nur
Originaleintragungen in Leistungsnachweise, da so
sichergestellt ist, dass der Starter die Qualifikationen
auch für den entsendenden Verband erworben hat. Teilnehmer der Vorjahres WM sind automatisch qualifiziert |
| Terminplanung: | 1. Qualifikationslauf:
20.03.2005 2. Qualifikationslauf: 17.04.2005 Schnitt 3. Qualifikationslauf: 06.05.2005 4. Qualifikationslauf: 07.05.2005 Finale: 08.05.2005 3. und 4. Qualifikationslauf und Finale erfolgen in der Westfalenhalle anlässlich der VDH ESZ 2005 erfolgen |
| Abwicklung: | überwiegend orientiert sich
die Abwicklung am Verfahren 2004. Bzgl. der Punktevergabe
in den Qualifikationsläufen wird der
VDH-Agility-Ausschuss auf seiner nächsten Sitzung
abschließend beraten.
|
6. 2. VDH Qualifikationslauf zur FCI WM Agility 2005
Ausrichter: SV OG Bad-Soden
Termin: 17.04.2005
7. Zusatz zur Prüfungsordnung Agility; hier Abläufe
innerhalb eines Prüfungstages (gültig ab 01.01.2005)
Bei der Ausrichtung von Agility-Prüfungen sind im Zeitplan die
Prüfungsläufe Agility und Jumping voranzustellen.
Spiele jedweder Art werden im Anschluss und als Übergang zur
Siegerehrung angeboten.
19.6.04
im Juli eröffnet Deutschland erstes Indoor Hundesport- und Wellness Centrum in Köln seine Pforten. Auf über 1200 m² werden neben Agility, Flyball, Disc auch ein großer Wellnessbereich mit Unterwasserlaufband ,Hundesolarium, Massage, Mentaltraining ect. angeboten.
Meldung national aktuell:
"Starts von
Beginnern und Senioren in termingeschützten Turnieren: Im
gültigen Regelwerk 2002 ist ein "offener Jumping" oder
ein "Agility offen" nicht mehr
erwähnt.
Der Jumping ist immer in den Klassen 1 bis 3 anzubieten. Das
Spiel ist nicht eingeschränkt für bestimmte Klassen. Die
Beginner und Senioren könnten
an dem Spiel teilnehmen. "Quelle:
homepage DVG
Das bedeutet: Kein Jumping für Senioren und Beginner. Eventuell ein Spiel, wenn der Veranstalter es ermöglicht.
WM 2003 Bewertung aus österreichischer Sicht
WM 2003 vollständige Ergebnisse (Ergebnislisten)
WM 2003
Die deutschen Teilnehmer:
Mini
Claus-Günter Rittgerodt & Tullisless Randy
Manuela Feucht & Malepartus
Johanna Stier & Tamilay
Midi
Tanja Sinner & Jacob
Heike Ertl & Flori
Heike Ertl & Franka
Maxi
Hinky Nickels & Quick
Alexander Beitl & Chagall
Yvonne Hanl & Nepomuk
Sylvia Vaanholt & Gill
Claudia Elsner & Eric
Jörn Kahlmann & Baldo
Kirsten Prischmann & Xena
AWC 2003 1. Quali-Lauf Dorsten (ausführliche Ergebnisliste unter : www.terrierklub-dorsten90.de
Maxi:
Lisa Germann & Biene vom Barger Kolk (Border)
Mara Lessing & Sunny (Border)
Günter Ammon & Moss Amoss Granting (Border)
Josefine Berlauer & Ronja von Kuschelmuschel (Border)
Sabine Zepf-Ech & Eerie Bandit (Border)
Midi
Barbara Förster & Vrederic (Berger des Pyrenees)
Sabine Zepf-Ech & Droopy vom Fuchsloch (Boder Terrier)
Claudia de Angelis & Jaunty Blue (Sheltie)
Mini
Peter Barkowsky & Umbra v.d. Beckrather (Manchester Terrier)
Johanna Stier & Tamilay von den Garnicher Eichen (Sheltie)
Angelika Glahe & Minnie of the Half House (Border Terrier)
VDH DM 2002 Ergebnisse bei Foxi`s homepage
Deutsche Meister 2002:
| Maxi:
Tatjana Grabe mit Lara |
| Midi:
Bonnie Sommer-Kemper mit "Gordon" |
| Mini: Anne Großler mit "Faible" |
Meldung 28.1.02
Nationales Agilityreglement Deutschland
Meldung 12.10.01
VDH DM 2001
Maxi
1. Sylvia Vaanholt & Nico
2. Annika Matz & Cassy
3. Günter Ammon & Rusty
Mini
1. Anne Brandt & Linus
2. Stefanie Kühl & Eddie
3. James Blanchard & Ginger
Meldung 10.10.01
Agility - FCI - WM 2002 wird vom 04. - 06.10.2002 in Dortmund stattfinden.
(Quelle: homepage ÖKV -
Thowartl /Österreich )
Gedanken
/ Überlegungen von Michael Ossimitz (A) zur WM
2001 in Portugal
siehe dazu auch die Ausführungen
von Hermann Thorwartl (A) und Erfahrungsbericht
von Ute Schnider (A)
Video der deutschen WM-Qualifikationsläufe
2001 !!! und von der WM
2001 in Portugal
WM 2001 Portugal
Mannschaft Maxi
1. USA
2. Österreich
3. Spanien
Mannschaft Mini
1. Finnland
2. USA
3. Schweden
Individual Maxi
1. J. Damm & BC /Schweden
2. P. Willaume & Briard /Frankreich
3. S. Andrews & BC /Belgien
Individual Mini
1. E. Klokova & Pudel / Russland
2. S. Jaque & Pyrenean Sheepdog /Frankreich
3. S. Tumanova & Spitz /Russland
Meldung 29.8.01
KAMPFHUNDEVERORDNUNG ZUM TEIL NICHTIG
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat die
Kampfhundeverordnung des Landes teilweise für nichtig erklärt.
Das Gericht hob am Mittwoch den Maulkorb- und Sterilisationszwang
sowie
das Handelsverbot für die drei am gefährlichsten eingestuften
Hunderassen
auf. Der Leinenzwang bleibt bestehen.
Eine Trennung zwischen unwiderleglich und vermutlich
gefährlichen Hunden,
wie sie die Verordnung mache, sei nicht möglich, entschied der
VGH.
Hunde aller 15 als vermutlich gefährlich eingestuften Rassen
müssen sich
aber weiter einem Wesenstest unterziehen.
Meldung 28.8.2001
AWC 2001 Platzierungen
Maxi:
1. A. Matz & Agility Joy
Cassey (D)
2. P. Müller-Schnick &
Chap (D)
3. R. Tschanz & Chip (Ch)
Mini
1. S. de Larue & Vashy
2. J. Stier & Tamilay (D)
3. U. Jud & Bentley (A)
Mannschaft:
1. Schweiz
2. Deutschland
3. Slowenien
Meldung 6.8.01
Herbert Köhler gewinnt mit
Gipsy SV Deutschland-Cup
Meldung 23.7.01
WM-Team 2001
Maxis:
Yvonne Hanl mit Nepomuck vom Birkenhof (Border Collie)
Sylvia Vaanholt mit Nico (Border Collie)
Annika Matz mit Agility Joy Cassey (Border Collie)
Philipp Müller Schnick mit Chap vom Birkenhof (Border Collie)
Herbert Köhler mit Gipsy Asta vom Haus Weißenberger (Deutscher Schäferhund)
Christiane Klar mit Bjarkarima Ole (Malinois)
Minis:
Tatjana Häck mit Xsomo (Sheltie)
Klaus Grohmann mit Max (Jack-Russel-Terrier)
Angelika Glahe mit Minnie
(Border Terrier)
Meldung 11.7.01
DHV DM 2001
Maxi:
1. G. Knoll & Garry
2. O. Just & Cheyenne
3. G. Will & Dutch
Mini:
1. K. Grohmann & Max
2. S. Kühl & Eddi
3. A. Brandt & Artmann
Meldung 19.3.01
Folgende Beschlüsse (Auszug) wurden von der AZG am 10. März 2001 gefasst und treten entsprechend in Kraft:
Quelle: DVG (C. Bremer)
Meldung 8.2.2001
Regeländerungen gemäß der SV-Agilityrichter
u. -beauftragten-Tagung vom 27./28.01.2001.
Die 6-Wochen-Meldefrist
wurde bei der VdH-Sitzung zurückgenommen und ist somit hinfällig
Es bleibt aber den OG's
überlassen, in ihren Ausschreibungen eine Meldefrist
festzusetzen
Die Hunde sind mit der
Leine an den Start zu führen. Nachdem der Hund die
Ziellinie
überquert hat, ist er
angeleint aus dem Start- und Zielraum zu führen.
Bei Nichtbefolgung kann
das zur Disqualifikation führen. Der Hund hat in der Hand des HF
zu stehen.
Die Freigabe des
Parcours erfolgt durch den Richter. Starter, die ohne
Richterzeichen
starten, werden
disqualifiziert.
Ab sofort wird beim
Slalom folgende Regelung befolgt: Macht der Hund im Slalom einen
Fehler und wird
an den Anfang
zurückgeführt, wird auch das falsche Einfädeln als
Verweigerung geahndet.
Die Ausleger der Sprunghindernisse gehören zum Hindernis.
Wenn der Hund durch
den Tunnel muss, aber am Tunnel vorbeiläuft, so ist das eine
Verweigerung.
Wird der Hund jetzt
zurückgeholt und überspringt dabei den Tunnel, so ist das eine
Disqualifikation.
Läuft der Hund an der
Steilwand, die er nehmen muss, vorbei, so ist das eine
Verweigerung.
Läuft er beim
Zurückkommen unter der Steilwand durch, so ist das eine
Disqualifikation.
Ebenso beim Laufsteg.
Die neue Parcoursordnung kommt nicht vor dem 1.1.2003 . (?)
Quelle: homepage v. R. Breunig
Meldung 25.01.01
The winter will be soon over and the first year in
the new Millenium brings the 2nd International Mixed Breed
Championships in Agility (IMCA) which will take place in Praga in
November, 2001. There are already many european nations which
will be for the first time within, after the great success of the
1st International Mixed Breed Championships in Agility which was
in Parma, 2000.
If you are interested in this event, please contact us for details at the e-mail address manucali@chello.at
or let other persons in your country inform about it. We are sure, there is a lot of interest for people who have mixed breeds or breeds without pedigree to take part to this unique International Mixed Breed Championship in Agility. There are the same conditions according to the FCI regulations and the same prises as in the FCI World Championship, where unfortunately the mixed breeds are not allowed to compete. Our only wish is to contest our place in the big international agility dog family. We practice agility for fun and for our dog friends and not for financial or megalomaniac interests of any breeders. Our dogs are in this sport almost as good as malinois, shelties or bordercollies, if not even better. And they are all beautiful dogs. They pay taxes as everyone. They are funny, healthy, kind and alive. They have but not a pedigree. Agility-WM für Mischlinge Austria
Calin & Manuela Stefaniu
Meldung 20.11.2000
H. Gänger & Babe gewinnen
Kombi-Wertung (2 x A-Lauf & Jumping) beim 2-T age-Turnier
in Thalfang. In den meisten Läufen
demonstrierte das angereiste tschechische Nationalteam
seinen hohen Leistungsstandard.
Meldung 12.11.2000 Y. Hanl & Nepomuk gewinnen am 11.11 in Alsfeld
den SV Deutschland-Cup,
Platz 2 für J. Römer & Lissy, Platz 3 für Y. Hanl &
Gipsy
Meldung 6.11.2000
Yvonne Hanl gewinnt mit Nepomuk v. Birkenhof
(BC) die Deutsche VDH-Agilitymeisterschaft 2000 in der
Standardklasse.
Platz 2 für K. Busse, Platz 3 für H. Gänger
Siegerin in der Miniklasse ist Britta Tillmann
mit Rudy.
Meldung 2.10.2000
Christine Carpentier (F)
gewinnt nach 1999 erneut den WM-Titel 2000 in der
Standard-Klasse.
Meldung 19.9.2000
Herbert Köhler gewinnt mit
Gipsy (Asta vom Haus Weißenberger) die SV Bundessiegerprüfung
Agility 2000
Meldung Hessen 12.9.2000
Neuerungen in der hess.
Kampfhundeverordnung:
1. Nach bestandenem Wesenstest
braucht k e i n e r von den 15 Rassen auf
der Liste einen Maulkorb
zu tragen.
2. das Kastrieren/Sterilisieren
ist vorübergehend ausgesetzt.
3. man braucht kein
gesteigertes Interesse nachzuweisen.
Meldung Hessen 18.8.
Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und
Führen
von
(Auszug ! ! !)
gefährlichen Hunden
(Gefahrenabwehrverordnung gefährliche Hunde)
Vom 15. August 2000
Auf Grund des § 72 Abs. 1 des Hessischen
Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der
Fassung vom 31. März 1994 (GVBl. I S. 174, 284),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Mai 2000
(GVBl. I S. 278), wird für das Land Hessen verordnet:
§ 1
Halten und Führen von Hunden
(1) Hunde sind so zu halten und zu führen,
dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von
Menschen oder Tieren ausgeht.
(2) Wer außerhalb des eingefriedeten Besitztums
der Halterin oder des Halters einen Hund führt oder laufen
lässt, hat diesem ein Halsband anzulegen, auf dem
oder an dem Name und Anschrift der Halterin oder des
Halters anzugeben sind; besteht ein
Telefonanschluss, ist auch die Telefonnummer anzugeben.
(3) Gefährliche Hunde darf nur halten, wer über
eine Erlaubnis nach § 14 verfügt, insbesondere die
notwendige Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzt
sowie das 18. Lebensjahr vollendet hat; § 14 Abs. 3 Satz
1 bleibt unberührt.
(4) Die zuständige Behörde kann jedermann das
Halten und Führen von Hunden dauerhaft untersagen, wenn
Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass davon
eine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen
oder Tieren ausgeht.
§ 2
Gefährliche Hunde
(1) Gefährlich sind Hunde, bei denen auf Grund
rassespezifischer Merkmale oder Zucht eine gesteigerte
Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber
Menschen oder Tieren anzunehmen ist. Bei den folgenden Rassen
und Gruppen von gefährlichen Hunden sowie deren
Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden
werden die in Satz 1 genannten Eigenschaften
1.unwiderleglich vermutet
(Kampfhund):
a.American Pitbull Terrier oder Pit Bull
Terrier,
b.American Stafford Terrier oder American Staffordshire Terrier,
c.Staffordshire Bullterrier;
2.solange vermutet, bis der
zuständigen Behörde für den einzelnen Hund durch eine
Begutachtung des
Hundes (Wesensprüfung)
durch einen geeigneten Sachverständigen oder eine geeignete
sachverständige Stelle
nachgewiesen wird, dass dieser keine gesteigerte Aggressivität
und
Gefährlichkeit
gegenüber Menschen oder Tieren aufweist:
a.American Bulldog,
b.Bullmastiff,
c.Bullterrier,
d.Bordeaux Dogge, Dogue de Bordeaux,
e.Dogo
Argentino,
f.Fila
Brasileiro,
g.Kangal (Karabash),
h.Kaukasischer Owtscharka,
i.Mastiff,
j.Mastin Espanol,
k.Mastino Napoletano
l.Tosa
Inu.
(2) Gefährlich sind auch die Hunde, die
1.durch Zucht, Haltung, Ausbildung
oder Abrichtung eine über das natürliche Maß hinausgehende
Kampfbereitschaft,
Angriffslust, Schärfe oder eine andere in ihren Wirkungen
vergleichbare, mensch-
oder tiergefährdende
Eigenschaft besitzen,
2.einen Menschen gebissen oder in
Gefahr drohender Weise angesprungen haben, sofern dies nicht aus
begründetem Anlass
geschah,
3.ein anderes Tier durch Biss
geschädigt haben, ohne selbst angegriffen worden zu sein, oder
die einen
anderen Hund trotz dessen
erkennbarer artüblicher Unterwerfungsgestik gebissen haben und
4.durch ihr Verhalten gezeigt haben,
dass sie unkontrolliert andere Tiere hetzen oder reißen.
§ 3
Sachkunde
(1) Sachkundig ist eine Person, die über die
Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, einen Hund nach § 2 so zu
halten und zu führen, dass von diesem keine
Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren
ausgeht. Der Nachweis der Sachkunde ist durch eine
Sachkundebescheinigung eines geeigneten
Sachverständigen oder einer geeigneten
sachverständigen Stelle zu erbringen.
(2) Die Sachkundebescheinigung gilt jeweils nur in
Verbindung mit dem Hund nach § 2, für den sie erworben
worden ist.
(3) Die in einem anderen Land erworbene
Sachkundebescheinigung kann von der zuständigen Behörde
anerkannt werden, wenn sie den in Hessen
gestellten Anforderungen entspricht. Die im Inland bestandene
Jägerprüfung oder die Anerkennung als
behördlicher Diensthundeführer gelten als Nachweis der
erforderlichen Sachkunde.
§ 4
Zuverlässigkeit
(1) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt in der Regel nicht, wer
1.wegen vorsätzlichen Angriffs
auf Leben oder Gesundheit, Vergewaltigung, Zuhälterei, Land-
oder
Hausfriedensbruchs,
Widerstandes gegen die Staatsgewalt, einer gemeingefährlichen
Straftat oder einer
Straftat gegen das
Eigentum oder Vermögen,
2.mindestens zweimal wegen einer im
Zustand der Trunkenheit begangenen Straftat oder
3.wegen einer Straftat gegen das
Tierschutzgesetz, das Waffengesetz, das Gesetz über die
Kontrolle von
Kriegswaffen, das
Sprengstoffgesetz, das Bundesjagdgesetz oder das
Betäubungsmittelgesetz
rechtskräftig verurteilt worden ist und wenn
seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung fünf
Jahre
noch nicht vergangen sind. In die Frist wird nicht
die Zeit eingerechnet, die auf behördliche Anordnung wegen
einer Straftat im Sinne des Satzes 1 in einer
Anstalt verbracht worden ist.
(2) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt in der Regel auch nicht, wer
1.wiederholt oder gröblich gegen
Vorschriften des Tierschutzgesetzes, des Waffengesetzes, des
Gesetzes
über die Kontrolle von
Kriegswaffen, des Sprengstoffgesetzes, des Bundesjagdgesetzes,
des
Betäubungsmittelgesetzes
oder gegen die Vorschriften dieser Verordnung verstoßen hat,
2.alkoholsüchtig,
rauschmittelsüchtig, geisteskrank oder geistesschwach ist.
(3) Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist ein
Führungszeugnis vorzulegen. Sind Tatsachen bekannt, die
Bedenken gegen die Zuverlässigkeit im Sinne des
Abs. 2 Nr. 2 begründen, so kann die zuständige Behörde
von Halterin, Halter oder Aufsichtsperson ein
amts- oder fachärztliches Gutachten verlangen.
§ 5
Führen eines gefährlichen Hundes
(1) Einen gefährlichen Hund darf außerhalb des eingefriedeten Besitztums nur führen, wer
1.das 18. Lebensjahr vollendet
hat,
2.die erforderliche Sachkunde und
Zuverlässigkeit oder eine befristete Erlaubnisnach § 14 Abs. 3
Satz 1
besitzt und
3.körperlich und geistig in der Lage
ist, den gefährlichen Hund sicher zu führen.
(2) Gefährliche Hunde dürfen nur einzeln geführt werden.
(3) Die Halterin, der Halter oder eine
Aufsichtsperson im Sinne von Abs. 1 darf einen gefährlichen Hund
außerhalb des eingefriedeten Besitztums keiner
Person überlassen, die die Voraussetzungen des Abs. 1 nicht
erfüllt.
§ 6
Leinen- und Maulkorbzwang
(1) Wer einen gefährlichen Hund außerhalb des
befriedeten Besitztums oder der Wohnung der Halterin oder
des Halters laufen lässt, hat diesen an der Leine
zu führen. Leine, Halsband und Halskette müssen so
beschaffen sein, dass der Hund sicher gehalten
werden kann. Die Leine darf nur so lang sein, dass keine
Gefahr von dem Hund ausgehen kann, höchstens
jedoch zwei Meter. Satz 1 gilt nicht für Gebiete, die von den
Gemeinden als Freilaufgebiete für gefährliche
Hunde ausgewiesen sind und nicht für Hundeübungsplätze.
(2) An der Leine zu führen sind ferner alle Hunde, die mitgeführt werden
1.bei öffentlichen Versammlungen,
Aufzügen, Volksfesten, Märkten, Messen und sonstigen
Veranstaltungen mit
Menschenansammlungen sowie in Gaststätten,
2.in von den Gemeinden zu
bestimmenden, der Allgemeinheit zugänglichen umfriedeten oder
anderweitig
begrenzten Park-, Garten-
und Grünanlagen sowie Fußgängerzonen oder Teilen davon,
3.in öffentlichen Verkehrsmitteln.
(3) Wer einen gefährlichen Hund nach § 2 Abs.
1 Nr. 1, der älter als neun Monate ist, außerhalb seiner
Wohnung oder seines eingefriedeten Besitztums
führt, hat diesem eine Vorrichtung anzulegen, die das Beißen
zuverlässig verhindert; für andere gefährliche
Hunde kann die zuständige Behörde das Tragen einer solchen
Vorrichtung anordnen.
(4) Die Erlaubnis der zuständigen Behörde
nach § 13 ist mitzuführen. Die Person, die den Hund führt,
aber
nicht auch Halterin oder Halter ist, hat
zusätzlich ihre Sachkundebescheinigung mitzuführen.
(5) Für Diensthunde von Behörden und
Rettungshunde besteht während ihres Einsatzes oder ihrer
Ausbildung
kein Leinen- und Maulkorbzwang. Für anerkannte
Blindenhunde kann auf Antrag der Halterin oder des
Halters eine Ausnahme vom Leinen- und
Maulkorbzwang gemacht werden.
Meldung 3.7.2000 (Angaben ohne Gewähr !)
DHV Deutsche Meisterschaft 2000
Marlene Campe &
Odessa Deutsche DHV Meisterin 2000 in der Standard-Klasse
Anne-Marie Brandt & Tine
(Artmann Black Jou) Deutsche DHV Meisterin 2000 in der
Mini-Klasse
Meldung 23.5.2000
Guy Blancke (Vizeweltmeister
99) gewinnt die belgische Agility-Meisterschaft 2000 in der
Standard-Klasse
Umfrageergebnis von "
Agilityforum" 21.3.2000
knappe Mehrheit ist dafür (52:
48%), dass bei Turnieren alle Starter zeitgleich melden.
Hinweis 5.12.99
VDH Deutsche Meisterschaft
Agility1999= Ergebnisse
Meldung
22.9.99 Agility Welt-Cup 19.9.99 Nüziders /
Österreich
Guy Blancke gewinnt mit seiner Hündin Unia
(Groenendal) den Agility Welt-Cup (Standard) .
Ronny Sturzenegger mit Apollo (Schipperke) aus
der Schweiz gewinnt den Agility Welt-Cup bei den Minis.
Meldung 7.7.99
Sylvia Vaanholdt & Nico Deutsche Meisterin DHV 1999
Standard, M.
Feucht Deutsche
Meisterin DHV 1999 Mini
VDH-Mitteilung im Rassehund 10/98, Seite 2:
Meldungen für Agilityturniere dürfen vom
Veranstalter erst ab 6 Wochen vor dem
Veranstaltungsterminangenommen werden ! Vorher
zugesandte Meldungen sind ungültig !