LICH (kr).
Die Anleinsatzung für Hunde während der Brut- und
Setzzeit ist verfassungswidrig, weil er sämtliche
Hundehalter zu tierschutzwidrigen Verhalten nötigt. Der
Vorwurf von Landwirten, bei Kühen komme es wegen
Hundekot, den sie über das Futter aufnehmen, zu
Fehlgeburten, ist durch alle wissenschaftlichen
Erkenntnisse widerlegt. Hundehaufen sind
"rudimentär" im Vergleich zu den 20 Millionen
Kubikmetern Gülle, die jährlich in Hessen auf
landwirtschaftlichen Flächen versprüht werden.
Feldhasen leiden viel mehr unter der Landwirtschaft, von
der sie untergepflügt und totgegüllt werden, als unter
freiaufenden Hunden. Das sind vier Kernaussagen aus dem
Brief, den die Tierärztin Dr. Cornelia Konrad aus
Protest gegen die Satzung (der Gießener Anzeiger
berichtete) an den Magistrat geschickt hat. Die
Veterinärmedizinerin bat in dem Schreiben, das auch dem
Stadtparlament zuging, darum, die Satzung, sofern sie
tatsächlich notwendig sein sollte, wenigstens zu
überarbeiten und zu überdenken. Man könne nicht
sämtliche Hundehalter diffamieren, weil es uneinsichtige
gibt, die sich falsch verhalten.
Cornelia Konrad bezeichnete die "Behauptungen"
von Bauern, Rehkitze, Brutvögel und Jungtiere würden
durch freilaufende Hunde schwer geschädigt als
"undifferenziert, polemisch und ohne jeden
Beweis". Es dürfte dem Allgemeinwissen entsprechen,
dass Arten nicht durch Hunde aussterben, sondern durch
die Vernichtung ihrer Lebensräume und die Zersiedelung
von Landschaften sowie durch intensive Landwirtschaft,
betonte sie. Die Tierärztin verwies auf eine
Untersuchung der Bundesforschungsanstalt für
Tiergesundheit, Institut für Epidemiologie,
Friedrich-Loeffler-Institut aus dem November 2005, nach
der einwandfrei feststeht, dass der Erreger Neosporum
canicum, der über den Hundekot Kühe schädige, nur
durch den eigenen Hofhund eines Bauern übertragen werden
kann, wenn der zuvor die Nachgeburt einer Kuh gefressen
hat. Meist würden Kälber aber sogar direkt von ihrer
Mutter infiziert.
Die Licher Tierärztin warf auch die Frage auf, welche
gutachterlichen Stellungnahmen überhaupt dem
Stadtparlament als Grundlage seines Beschlusses der
Anleinsatzung vorgelegt wurden. Bodenbrüter würden
sicherlich durch alles und jeden gestört, der sich ihren
Nestern nähert - durch Spaziergänger genau so wie durch
Bauern, Jäger oder einen schnüffelnden Hund, ob der nun
an der Leine sei oder nicht. Verfassungswidrig sei die
Satzung, weil laut Tierschutzgesetz Hunden die
Möglichkeit artgemäßer Bewegung nicht so
eingeschränkt werden darf, dass ihnen Schmerzen oder
vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden. Es
seien so ausgedehnte Flächen in den Leinenzwang
einbezogen, dass Freilauf für Hunde zu sehr beschnitten
werde.
Cornelia Konrad unterstrich: "Wissenschaftliche
Stellungnahmen über die Auswirkungen eines permanenten
Leinenzwanges liegen mir von der tierärztlichen
Hochschule Hannover aus dem Tierschutzzentrum und von der
Kieler Verhaltensforscherin Dr. Dorit Feddersen-Petersen
vor. Ich stelle sie den Abgeordneten gerne zur
Verfügung". Die Licher Anleinsatzung ist für
Cornelia Konrad ein Beispiel für unglaubwürdige und mit
gesundem Menschenverstand nicht mehr nachvollziehbare
Politik. Nicht zulässig ist für die Tiermedizinerin
auch die Praxis der Stadt, andere Beauftragte als
Mitarbeiter des Ordnungsamtes in die Feldflur zu
schicken, um die Satzung durchzusetzen.
Gießener
Anzeiger - Anleinsatzung verstößt gegen das
Tierschutzgesetz
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