Gießener Anzeiger 20.4.06

"Anleinsatzung verstößt gegen das Tierschutzgesetz"

Tierärztin erhebt Vorwürfe - "Undifferenziert, polemisch und ohne jeden Beweis"

LICH (kr). Die Anleinsatzung für Hunde während der Brut- und Setzzeit ist verfassungswidrig, weil er sämtliche Hundehalter zu tierschutzwidrigen Verhalten nötigt. Der Vorwurf von Landwirten, bei Kühen komme es wegen Hundekot, den sie über das Futter aufnehmen, zu Fehlgeburten, ist durch alle wissenschaftlichen Erkenntnisse widerlegt. Hundehaufen sind "rudimentär" im Vergleich zu den 20 Millionen Kubikmetern Gülle, die jährlich in Hessen auf landwirtschaftlichen Flächen versprüht werden. Feldhasen leiden viel mehr unter der Landwirtschaft, von der sie untergepflügt und totgegüllt werden, als unter freiaufenden Hunden. Das sind vier Kernaussagen aus dem Brief, den die Tierärztin Dr. Cornelia Konrad aus Protest gegen die Satzung (der Gießener Anzeiger berichtete) an den Magistrat geschickt hat. Die Veterinärmedizinerin bat in dem Schreiben, das auch dem Stadtparlament zuging, darum, die Satzung, sofern sie tatsächlich notwendig sein sollte, wenigstens zu überarbeiten und zu überdenken. Man könne nicht sämtliche Hundehalter diffamieren, weil es uneinsichtige gibt, die sich falsch verhalten.
Cornelia Konrad bezeichnete die "Behauptungen" von Bauern, Rehkitze, Brutvögel und Jungtiere würden durch freilaufende Hunde schwer geschädigt als "undifferenziert, polemisch und ohne jeden Beweis". Es dürfte dem Allgemeinwissen entsprechen, dass Arten nicht durch Hunde aussterben, sondern durch die Vernichtung ihrer Lebensräume und die Zersiedelung von Landschaften sowie durch intensive Landwirtschaft, betonte sie. Die Tierärztin verwies auf eine Untersuchung der Bundesforschungsanstalt für Tiergesundheit, Institut für Epidemiologie, Friedrich-Loeffler-Institut aus dem November 2005, nach der einwandfrei feststeht, dass der Erreger Neosporum canicum, der über den Hundekot Kühe schädige, nur durch den eigenen Hofhund eines Bauern übertragen werden kann, wenn der zuvor die Nachgeburt einer Kuh gefressen hat. Meist würden Kälber aber sogar direkt von ihrer Mutter infiziert.
Die Licher Tierärztin warf auch die Frage auf, welche gutachterlichen Stellungnahmen überhaupt dem Stadtparlament als Grundlage seines Beschlusses der Anleinsatzung vorgelegt wurden. Bodenbrüter würden sicherlich durch alles und jeden gestört, der sich ihren Nestern nähert - durch Spaziergänger genau so wie durch Bauern, Jäger oder einen schnüffelnden Hund, ob der nun an der Leine sei oder nicht. Verfassungswidrig sei die Satzung, weil laut Tierschutzgesetz Hunden die Möglichkeit artgemäßer Bewegung nicht so eingeschränkt werden darf, dass ihnen Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden. Es seien so ausgedehnte Flächen in den Leinenzwang einbezogen, dass Freilauf für Hunde zu sehr beschnitten werde.
Cornelia Konrad unterstrich: "Wissenschaftliche Stellungnahmen über die Auswirkungen eines permanenten Leinenzwanges liegen mir von der tierärztlichen Hochschule Hannover aus dem Tierschutzzentrum und von der Kieler Verhaltensforscherin Dr. Dorit Feddersen-Petersen vor. Ich stelle sie den Abgeordneten gerne zur Verfügung". Die Licher Anleinsatzung ist für Cornelia Konrad ein Beispiel für unglaubwürdige und mit gesundem Menschenverstand nicht mehr nachvollziehbare Politik. Nicht zulässig ist für die Tiermedizinerin auch die Praxis der Stadt, andere Beauftragte als Mitarbeiter des Ordnungsamtes in die Feldflur zu schicken, um die Satzung durchzusetzen.
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